Es steht Ihnen frei, einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Bei Unfällen
ist die Einschaltung eines Rechtsbeistands immer angeraten.
Ihr Fachbetrieb ist Ihnen bei Bedarf bei der Suche nach einem im Verkehrs- bzw. Schadensrecht sachkundigen Rechtsanwalt gern behilflich.
Die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehenden Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung zu ersetzen.
Sachverständigenbüro Wiedler
Langwatte 22
72458 Albstadt
Telefon: 0 74 31.93 99-0
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Sachverständigenbüro (Aufnahme von Schäden und Bewertung):
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