Die Kosten für die Bergung und/oder das Abschleppen Ihres beschädigten Fahrzeuges zu Ihrem Fachbetrieb trägt gegebenenfalls die Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung.
Liegt Ihr Fachbetrieb in zu großer Entfernung zum Unfallort, ist die Versicherung lediglich verpflichtet, diese Kosten im üblichen Umfang zu erstatten.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Fachbetrieb möglichst noch von der Unfallstelle aus anrufen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Sachverständigenbüro Wiedler
Langwatte 22
72458 Albstadt
Telefon: 0 74 31.93 99-0
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Sachverständigenbüro (Aufnahme von Schäden und Bewertung):
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