Falls Sie selbst oder in Ihrem Fahrzeug befindliche weitere Insassen durch den Schadeneintritt gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben, können Ihnen je nach Art und Ausmaß der Verletzungen weitere Entschädigungen zustehen. Dabei handelt es sich z.B. um Schmerzensgeld
oder auch Heilbehandlungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, sowie um die Erstattung von Aufwendungen im Rahmen des Verdienst- bzw. Erwerbsausfalls oder der Haushaltführung.
Die Klärung solcher und möglicherweise noch weiterer Ihnen zustehender Schadenspositionen erfordert i.d.R. eine Einzelfallprüfung. So sind Verletzungen z.B. durch eine ärztliche Stellungnahme zu belegen.
In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen versierten Rechtsanwalt dringend angeraten.
Sachverständigenbüro Wiedler
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Sachverständigenbüro (Aufnahme von Schäden und Bewertung):
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