Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus
Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse.
Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe.
Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung
Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, ge-
geben sein kann.
Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbe-
schaffungswert fest.
Ihr Fachbetrieb ist Ihnen bei der Suche und Beauftragung eines unabhängigen und
qualifizierten Kfz-Sachverständigen gern behilflich.
Ist ein so genannter Bagatellschaden offensichtlich (Schadenhöhe bis ca. 750,- Euro),
werden die Kosten für das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen i.d.R. nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
In einem solchen Fall ist Ihnen Ihre Werkstatt gern bei der Reparaturkosten-
kalkulation behilflich.
Sachverständigenbüro Wiedler
Langwatte 22
72458 Albstadt
Telefon: 0 74 31.93 99-0
Fax: 0 74 31.93 99-40
Mail: info@sv-wiedler.de
Sachverständigenbüro (Aufnahme von Schäden und Bewertung):
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.30 Uhr