Spürbar mehr Leistungen

Je nach Fahrzeugtyp sowie Schadensursache sind besondere zusätzliche Fachkenntnisse gefragt. Bei uns sind Sie in jedem Fall an der richtigen Stelle, denn wir haben für jedes Gebiet mindestens einen Profi.

Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 17:00 Uhr

  • // Unfallschaden-Gutachten
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  • // Leasing - Bewertung
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Unfallschaden-Gutachten

(Kalkulationssystem AUDATEX & DAT)

Wir erstellen für Sie alle Arten von Schadengutachten für PKW, LKW und Transporter sowie Zweiräder. 

Haftpflichtschaden:
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Wir erstellen für Sie Haftpflichtschadengutachten neutral und unabhängig und auf Basis der aktuellen Rechtslage. Gehen Sie keine Kompromisse ein, bestehen Sie auf Ihr Recht.

Kaskoschaden:
Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Teilkaskoschaden (z.B. Hagel-, Brand-, Wildschaden) übernimmt in der Regel vertragsgemäß die Versicherung selbst die Feststellung des Schadens. Kontaktieren Sie dazu Ihre Kaskoversicherung, um die nächsten Schritte zu besprechen. 

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Technische Gutachten

Ein technisches Gutachten befasst sich mit Schäden am Fahrzeug, welche nicht durch ein Unfallereignis entstanden sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um Schäden an Ihrem Fahrzeug die nach einer Reparatur oder nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens auftauchen. Dazu gehören unter anderem Motor- / Getriebeschäden, Tachomanipulation, Feststellungen von verschwiegenen Unfallschäden beim Fahrzeugkauf usw.

Die Kosten dieser Gutachtertätigkeit werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Durch ein technisches Gutachten kann ggf. aufgezeigt werden, inwiefern Schäden entstanden sind. Es können Angaben zum Schadenumfang, zum Reparaturumfang und zu den Reparaturkosten ausgewiesen werden.

Derartige Gutachten werden von uns auf neutraler Basis erstellt. Wir analysieren schnell und professionell den Umfang Ihres Schadens und helfen Ihnen somit bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

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Unfallrekonstruktionsgutachten

Verkehrsunfälle haben in der Regel straf-, insbesondere aber zivilrechtliche Konsequenzen. Im Nachhinein stellt sich immer die Frage nach der Unfallursache und nach dem Verursacher. Der Unfallablauf ist oft umstritten. Ebenso die Frage welche unfallbedingten Schäden an den beteiligten Fahrzeugen entstanden sind und welche nicht.

Wir erstellen hochwertige und aussagekräftige Unfallrekonstruktions-Gutachten für Gerichte, für Rechtsanwälte und für Unfallbeteiligte die ein fundamentales Interesse an der Aufklärung von Verkehrsunfällen haben.


Bei folgenden Fragestellungen können wir aufklärend helfen:

  • Wie war der Bewegungsablauf der unfallbeteiligten Fahrzeuge vor und nach dem Anstoß?
  • Welches Fahrzeug war in Bewegung, welches Fahrzeug hat gestanden?
  • Wie schnell waren die Unfallbeteiligten?
  • War der Unfall vermeidbar?
  • Waren die mutmaßlich unfallbeteiligten Fahrzeuge tatsächlich kollisionsbeteiligt?
  • Passen die Schäden und die Kontaktpunkte zueinander (Kompatibilitätsprüfung)?
  • Ist der geschilderte Unfallhergang nachvollziehbar (Plausibiltätsprüfung)?
  • War der Anstoß wahrnehmbar?

 

Unsere Sachverständigen untersuchen die Unfallfahrzeuge, nehmen die Unfallstelle in Augenschein und werten die Anknüpfungstatsachen, wie Aktenangaben, die polizeiliche Verkehrsunfallanzeige, die vorhandenen Lichtbilder usw. aus. Für die anschließende Rekonstruktion des Verkehrsunfalls wird von unserem Büro zur Berechnung und Simulation unter anderem das Analyseprogramm "Analyzer Pro" herangezogen. Diese Unfallrekonstruktionssoftware bietet unter anderem die Möglichkeit, durch mathematische Simulation mit zwei- und dreidimensionalen Fahrzeugmodellen Kollisionsanalysen, Weg- Zeitberechnungen und Berechnungen zur Vermeidbarkeit durchzuführen.

Da eine Unfallrekonstruktion von der Qualität der Unfallspuren an den Fahrzeugen und insbesondere von den Spuren am Kollisionsort bzw. auf der Straße abhängig ist, sollten Sie möglichst zeitnah zum Unfall Kontakt mit uns aufnehmen.

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Gerichtsgutachten

Wir werden regelmäßig von Gerichten beauftragt, in Straf- und Zivilverfahren sowie in selbständigen Beweisverfahren entsprechende Gutachten zu erstatten. Für die Erstellung von Gerichtsgutachten ist es in der Regel erforderlich, dass der Kfz-Sachverständige für das entsprechende Fach- und Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist. Unser Mitarbeiter Herr Hermann Stifel ist von der IHK Reutlingen für das Fachgebiet Kraftfahrzeugschäden und -bewertung öffentlich bestellt und vereidigt. Er erstellt rund um das genannte Fachgebiet überwiegend schriftliche, teils auch mündliche Gutachten und beantwortet ausführlich, fundiert und bis ins Detail recherchiert, die an ihn gestellten Fragen.

Jetzt Hermann Stifel kontaktieren

Bewertungsgutachten

Eine Fahrzeugbewertung kann aus verschiedenen Gründen benötigt werden. Egal ob sie die Bewertung für Banken oder Behörden benötigen oder für Sie persönlich für einen potenziellen Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeugs, sind sie bei uns genau richtig.
Wir erstellen für Sie die passende Fahrzeugbewertung mit Angaben zum Händlereinkaufswert, zum Händlerverkaufswert oder zum Wiederbeschaffungswert.

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Leasing - Bewertung

Zur Bewertung des Zustandes zum Ende der Leasingzeit wird häufig eine kurze Fahrzeugbewertung mit Auflistung der vorhandenen Schäden benötigt. Gerne erstellen wir für Sie eine unabhängige Leasing-Bewertung.

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Youngtimer & Oldtimer Bewertung

Ein Wertgutachten wird häufig für die Versicherungseinstufung oder auch für den Handel benötigt. Hierbei besteht die Möglichkeit, den Wiederbeschaffungswert, Marktwert, oder ggf. unter bestimmten Voraussetzungen den Wiederherstellungswert zu ermitteln und festzulegen. 

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// Unfallschaden-Gutachten

Unfallschaden-Gutachten

(Kalkulationssystem AUDATEX & DAT)

Wir erstellen für Sie alle Arten von Schadengutachten für PKW, LKW und Transporter sowie Zweiräder. 

Haftpflichtschaden:
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Wir erstellen für Sie Haftpflichtschadengutachten neutral und unabhängig und auf Basis der aktuellen Rechtslage. Gehen Sie keine Kompromisse ein, bestehen Sie auf Ihr Recht.

Kaskoschaden:
Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Teilkaskoschaden (z.B. Hagel-, Brand-, Wildschaden) übernimmt in der Regel vertragsgemäß die Versicherung selbst die Feststellung des Schadens. Kontaktieren Sie dazu Ihre Kaskoversicherung, um die nächsten Schritte zu besprechen. 

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// Technische Gutachten

Technische Gutachten

Ein technisches Gutachten befasst sich mit Schäden am Fahrzeug, welche nicht durch ein Unfallereignis entstanden sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um Schäden an Ihrem Fahrzeug die nach einer Reparatur oder nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens auftauchen. Dazu gehören unter anderem Motor- / Getriebeschäden, Tachomanipulation, Feststellungen von verschwiegenen Unfallschäden beim Fahrzeugkauf usw.

Die Kosten dieser Gutachtertätigkeit werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Durch ein technisches Gutachten kann ggf. aufgezeigt werden, inwiefern Schäden entstanden sind. Es können Angaben zum Schadenumfang, zum Reparaturumfang und zu den Reparaturkosten ausgewiesen werden.

Derartige Gutachten werden von uns auf neutraler Basis erstellt. Wir analysieren schnell und professionell den Umfang Ihres Schadens und helfen Ihnen somit bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

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Unfallrekonstruktionsgutachten

Verkehrsunfälle haben in der Regel straf-, insbesondere aber zivilrechtliche Konsequenzen. Im Nachhinein stellt sich immer die Frage nach der Unfallursache und nach dem Verursacher. Der Unfallablauf ist oft umstritten. Ebenso die Frage welche unfallbedingten Schäden an den beteiligten Fahrzeugen entstanden sind und welche nicht.

Wir erstellen hochwertige und aussagekräftige Unfallrekonstruktions-Gutachten für Gerichte, für Rechtsanwälte und für Unfallbeteiligte die ein fundamentales Interesse an der Aufklärung von Verkehrsunfällen haben.


Bei folgenden Fragestellungen können wir aufklärend helfen:

  • Wie war der Bewegungsablauf der unfallbeteiligten Fahrzeuge vor und nach dem Anstoß?
  • Welches Fahrzeug war in Bewegung, welches Fahrzeug hat gestanden?
  • Wie schnell waren die Unfallbeteiligten?
  • War der Unfall vermeidbar?
  • Waren die mutmaßlich unfallbeteiligten Fahrzeuge tatsächlich kollisionsbeteiligt?
  • Passen die Schäden und die Kontaktpunkte zueinander (Kompatibilitätsprüfung)?
  • Ist der geschilderte Unfallhergang nachvollziehbar (Plausibiltätsprüfung)?
  • War der Anstoß wahrnehmbar?

 

Unsere Sachverständigen untersuchen die Unfallfahrzeuge, nehmen die Unfallstelle in Augenschein und werten die Anknüpfungstatsachen, wie Aktenangaben, die polizeiliche Verkehrsunfallanzeige, die vorhandenen Lichtbilder usw. aus. Für die anschließende Rekonstruktion des Verkehrsunfalls wird von unserem Büro zur Berechnung und Simulation unter anderem das Analyseprogramm "Analyzer Pro" herangezogen. Diese Unfallrekonstruktionssoftware bietet unter anderem die Möglichkeit, durch mathematische Simulation mit zwei- und dreidimensionalen Fahrzeugmodellen Kollisionsanalysen, Weg- Zeitberechnungen und Berechnungen zur Vermeidbarkeit durchzuführen.

Da eine Unfallrekonstruktion von der Qualität der Unfallspuren an den Fahrzeugen und insbesondere von den Spuren am Kollisionsort bzw. auf der Straße abhängig ist, sollten Sie möglichst zeitnah zum Unfall Kontakt mit uns aufnehmen.

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// Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten

Wir werden regelmäßig von Gerichten beauftragt, in Straf- und Zivilverfahren sowie in selbständigen Beweisverfahren entsprechende Gutachten zu erstatten. Für die Erstellung von Gerichtsgutachten ist es in der Regel erforderlich, dass der Kfz-Sachverständige für das entsprechende Fach- und Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist. Unser Mitarbeiter Herr Hermann Stifel ist von der IHK Reutlingen für das Fachgebiet Kraftfahrzeugschäden und -bewertung öffentlich bestellt und vereidigt. Er erstellt rund um das genannte Fachgebiet überwiegend schriftliche, teils auch mündliche Gutachten und beantwortet ausführlich, fundiert und bis ins Detail recherchiert, die an ihn gestellten Fragen.

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Bewertungsgutachten

Eine Fahrzeugbewertung kann aus verschiedenen Gründen benötigt werden. Egal ob sie die Bewertung für Banken oder Behörden benötigen oder für Sie persönlich für einen potenziellen Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeugs, sind sie bei uns genau richtig.
Wir erstellen für Sie die passende Fahrzeugbewertung mit Angaben zum Händlereinkaufswert, zum Händlerverkaufswert oder zum Wiederbeschaffungswert.

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Leasing - Bewertung

Zur Bewertung des Zustandes zum Ende der Leasingzeit wird häufig eine kurze Fahrzeugbewertung mit Auflistung der vorhandenen Schäden benötigt. Gerne erstellen wir für Sie eine unabhängige Leasing-Bewertung.

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Youngtimer & Oldtimer Bewertung

Ein Wertgutachten wird häufig für die Versicherungseinstufung oder auch für den Handel benötigt. Hierbei besteht die Möglichkeit, den Wiederbeschaffungswert, Marktwert, oder ggf. unter bestimmten Voraussetzungen den Wiederherstellungswert zu ermitteln und festzulegen. 

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Sie Fragen – Wir antworten:

Wann wird ein Gutachten von der Versicherung bezahlt?

Beim unverschuldeten Unfallschaden (Haftpflichtschaden) haben Sie grundsätzlich das Recht auf ein Gutachten eines unabhängigen, freien Sachverständigen. Die Kosten dafür werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. 

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko?

Bei einem Haftpflichtschaden handelt es sich um einen nicht verschuldeten Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Dazu zählen die Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten, Mietwagenkosten und Reparaturkosten. 

Bei Kaskoschäden wird zwischen Voll- und Teilkasko unterschieden. Bei einem Vollkaskoschaden handelt es sich um einen selbst verschuldeten Unfallschaden oder Vandalismusschäden. Bei Teilkaskoschäden handelt es sich um z.B. Hagel, Brand und Wildschäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall. 

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
  • Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Fahrzeugbewertungen
  • Youngtimer & Oldtimer Bewertung
  • Leasingbewertung
  • Unfallrekonstruktion
  • Beweissicherung
Warum ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen beauftragen?

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.